Tariflohn Gebäudereinigung 2026: 15,00 Euro Mindestlohn — und was das für Auftraggeber bedeutet
Die Gebäudereinigung ist Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk — und eine Branche mit eigenem, allgemeinverbindlichem Tariflohn. Zum Jahreswechsel 2026 sind die Löhne spürbar gestiegen: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) ein tariflicher Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde, nach 14,25 Euro im Vorjahr — ein Plus von rund 5,6 Prozent. In der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) stieg der Mindestlohn von 17,65 auf 18,40 Euro.
Wichtig zum Einordnen: Diese Branchenmindestlöhne liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, der 2026 bei 13,90 Euro liegt. Und sie gelten verbindlich für alle Betriebe der Branche — unabhängig davon, ob der einzelne Betrieb tarifgebunden ist. Wer in Deutschland professionell reinigen lässt, bezahlt also immer mindestens Tarif — oder beauftragt jemanden, der gegen geltendes Recht verstößt.
Genau hier wird das Thema für Auftraggeber praktisch relevant. Erstens bei der Preisplausibilität: Aus 15,00 Euro Stundenlohn werden mit Arbeitgeber-Sozialabgaben, bezahltem Urlaub, Krankheitsvertretung, Material, Maschinen, Anfahrt, Versicherung und Verwaltung schnell marktübliche Verrechnungssätze von etwa 25 bis 45 Euro pro Stunde. Ein Angebot, das deutlich darunter liegt, kann seriös kaum funktionieren — irgendjemand zahlt die Differenz, meist die Reinigungskraft oder die Qualität.
Zweitens bei der Haftung: Nach dem Mindestlohngesetz haftet der Auftraggeber von Werk- und Dienstleistungen verschuldensunabhängig dafür, dass sein Auftragnehmer — und dessen Subunternehmer — den Mindestlohn zahlen. Unternehmen, Hausverwaltungen und auch Vereine sollten deshalb nicht nur auf den Preis schauen, sondern sich Tariftreue zusichern lassen und bei Subunternehmerketten genau hinsehen. Ein zu billiges Angebot ist damit nicht nur ein Qualitäts-, sondern ein Rechtsrisiko.
Drittens bei laufenden Verträgen: Steigende Tariflöhne bedeuten, dass Reinigungsfirmen ihre Preise zum Jahreswechsel anpassen müssen — die Lohnkosten machen in dieser Branche den Löwenanteil der Kalkulation aus. Seriöse Anbieter kündigen Preisanpassungen transparent an und weisen den Tarifbezug nach; pauschale Erhöhungen weit über der Lohnsteigerung dürfen Sie hingegen hinterfragen. Wer neu ausschreibt, sollte Angebote immer auf demselben Leistungsverzeichnis vergleichen, sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.
Und viertens ein Blick auf die andere Seite: Für die Beschäftigten bedeutet der Tarifabschluss real steigende Einkommen in einem körperlich fordernden Beruf — und für Auftraggeber, dass Zuverlässigkeit und geübte Kräfte etwas kosten dürfen. Firmen, die fair bezahlen, halten ihr Personal; ständige Wechsel im Reinigungsteam sind dagegen das sicherste Anzeichen für Probleme im Hintergrund.
Unterm Strich: Der Tariflohn 2026 ist die Rechen- und Vertrauensgrundlage jeder seriösen Reinigungskalkulation. Nutzen Sie ihn als Plausibilitätscheck für Angebote — und als Argument, bei auffällig billigen Offerten lieber zweimal hinzusehen. Geprüfte Gebäudereinigungen mit echten Kundenbewertungen finden Sie in unserem Verzeichnis für 20 deutsche Städte.
Häufige Fragen
Seit dem 1. Januar 2026: 15,00 Euro pro Stunde in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 Euro in der Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro.
Ja — die Branchenmindestlöhne der Gebäudereinigung sind allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe der Branche, unabhängig von deren Tarifbindung.
Ja, nach dem Mindestlohngesetz haftet der Auftraggeber verschuldensunabhängig — auch für Subunternehmer des Dienstleisters. Tariftreue zusichern lassen und Dumpingangebote meiden ist deshalb auch rechtlich geboten.
Lohnkosten sind der größte Kalkulationsposten der Branche; steigen die Tariflöhne (2026: +5,6 Prozent in Lohngruppe 1), müssen Verrechnungssätze nachziehen. Seriöse Anbieter weisen den Tarifbezug der Anpassung transparent nach.
